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Gesundheitsreform - Neue Zuzahlungsregelung ab Januar 2004
Am 1. Januar 2004 tritt die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesundheitsreform in Kraft. Für Kassenpatienten bedeutet dies eine gravierende Änderung der Zuzahlungsregelung bei Arzneimitteln: Künftig richtet sich die Höhe der Zuzahlungen nicht mehr wie bisher nach der Packungsgröße, sondern nach dem Preis des Arzneimittels.
Bisher lagen die Zuzahlungsbeträge bei vier Euro, 4,50 Euro und fünf Euro, künftig liegt der Eigenanteil generell bei zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens jedoch bei fünf Euro. Der Höchstbetrag der Zuzahlung ist auf zehn Euro pro Arzneimittel begrenzt. Auf keinen Fall ist die Zuzahlung aber höher als der Arzneimittelpreis. Einzige Ausnahme: Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von jeder Zuzahlung befreit.
Die Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen der Kunden einzuziehen und in voller Höhe an die Gesetzlichen Krankenkassen weiterzugeben. Die Zuzahlungen kommen nicht dem Portemonnaie des Apothekers zu Gute, sondern dienen ausschließlich dazu, die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen zu reduzieren.
Ab dem 1. Januar 2004 verlieren alle bisherigen Befreiungsbescheinigungen ihre Gültigkeit. Das heißt, bisher befreite Patienten, so auch Sozialhilfeempfänger und viele Heimbewohner, müssen dann pro Arzneimittel zwischen fünf und zehn Euro zuzahlen. Künftig wird es nur noch Befreiungen
bei Überschreitungen der Belastungsgrenze geben. Diese liegt bei zwei Prozent des Brutto-Jahreseinkommens. Bei chronisch Kranken beträgt sie ein Prozent. Bis diese Summe erreicht ist, tritt der Patient quasi in Vorkasse für seine Krankenkasse.
Wir empfehlen, sämtliche Belege für Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln, bei Arztbesuchen, Krankenhausbehandlungen und anderen medizinischen Aufwendungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren.
Unser TIP: Um den Nachweis der Aufwendungen für Arzneimittel für unsere Kunden so einfach wie möglich zumachen bieten wir als Service unsere Kundenkarten an. Mit der Kundenkarte können Sie Sich die geleisteten Zuzahlungen jederzeit bei uns dokumentieren lassen.
Beispiele für Zuzahlungen 2004:
Wenn ein Medikament 10 Euro kostet, beträgt die Zuzahlung den Mindestanteil von 5 Euro.
Wenn ein Medikament 75 Euro kostet, beträgt die Zuzahlung zehn Prozent des Preises, also 7,50 Euro.
Wenn ein Medikament 120 Euro kostet, ist die Zuzahlung auf den Maximalanteil von 10 Euro begrenzt.
Sonderdruck aus der Neuen Apotheken Illustrierten
als PDF-Datei
(DIE GESUNDHEITSREFORM: WAS SIE JETZT WISSEN MÜSSEN)
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