Ablauf der Digitalisierung
1. Schritt
Impfpass/Impfbescheinigung
und Personalausweis mitbringen.
2. Schritt
Unsere Mitarbeiter prüfen
und übertragen Ihre Daten.
3. Schritt
Der Digitale-Impfpass wird auf Ihr
Smartphone geladen, oder kann als
QR-Code mitgenommen werden.
FAQ
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte sollen damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können.
Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.
Der digitale Impfnachweis wird in der Apotheke, der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer direkt abscannen können oder auf einem Papierausdruck mitbekommen und später einscannen können.
Der digitale Impfnachweis wird dann von den Nutzern über eine App, die kostenfrei zum Download bereitgestellt wird, auf dem Smartphone gesteuert. Damit wird nach der Impfung in einem Impfzentrum oder beim niedergelassenen Arzt ein sog. Impfbescheinigungstoken (2D-Barcode) abgescannt.
Die App speichert die Impfbescheinigung lokal auf dem Smartphone.
Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Apotheken, Impfzentren, Arztpraxen und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist - wie in der analogen Welt auch – ggf. ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.
Alle Personen, die in einen Anspruch auf eine Impfung haben, können sich ergänzend zum analogen Impfnachweis auch einen digitalen Impfnachweis ausstellen lassen.
Es werden verschiedene Möglichkeiten geprüft, um auch nachträglich digitale Impfnachweise zu erstellen. Grundsätzlich soll die nachträgliche Ausstellung dort erfolgen, wo man geimpft worden ist. Wenn in den Impfzentren entsprechende Kontaktdaten vorliegen, sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zugesandt werden. Außerdem könnten Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker nachträglich Impfnachweise ausstellen.
Ja, auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion werden sich in der CovPass App und auch CWA als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen. Eine durchgemachte Infektion wird mittels eines PCR-Test-Ergebnisses dokumentiert.
Bei der Prüfung der analogen Impfpässe ist besondere Vorsicht geboten ist. Das gilt sowohl dann, wenn der analoge Impfpass genutzt wird, um z. B. Geschäfte zu betreten. Und es gilt auch dann, wenn die Informationen von dem analogen in einen digitalen Impfpass übertragen werden. Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente.
Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung ist nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer vorgesehen.